Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines schweren Unfalls in einem Kernkraftwerk praktisch ausschließen sollen. Für die Sicherheit der Anlage sorgen zahlreiche aktive und passive Systeme. Bei unerwünschten Betriebszuständen schalten sie beispielsweise den Reaktor automatisch ab, ohne dass Menschen eingreifen müssen. Hohe Wartungsstandards und strenge gesetzliche Auflagen werden in Deutschland durch Behörden und die von ihnen beauftragten Sachverständigen überwacht.

Zu einem schweren Unfall könnte es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich wären.

Obwohl ein solcher Unfall für Deutschland als höchst unwahrscheinlich gilt, können sowohl beim Betrieb als auch nach der Abschaltung eines Kernkraftwerks Gefahren entstehen. Das liegt daran, dass durch den radioaktiven Zerfall der Spaltprodukte im Reaktorkern Wärme erzeugt wird, die auch nach der Abschaltung eines Kraftwerks nur langsam abklingt. Wird diese Wärme nicht sicher abgeführt, können die Sicherheitseinrichtungen des Kraftwerks gefährdet und ggf. zerstört werden. Aus diesem Grund befindet sich der Reaktorkern von einem Kernkraftwerk in einem "Druckbehälter" mit einem geschlossenen Kühlkreislauf hinter dicken Betonmauern. Außerdem ist das Personal dazu ausgebildet, durch kurzfristige Maßnahmen eine provisorische Kühlung herzustellen und so eine Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern oder wenigstens zu reduzieren.