Nehmen Sie diese Jodtabletten nur auf ausdrückliche Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde ein. Grundsätzlich genügt eine einmalige Einnahme der angegebenen Dosis. Sollte ausnahmsweise eine einmalige Einnahme nicht ausreichen, wird die Katastrophenschutzbehörde Sie zu einer weiteren Einnahme auffordern.